LESERFRAGE

„Kantinenausschuss – worauf müssen wir achten?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Brigitte Ganzmann

09.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir sind alle neu im Betriebsrat und nun seit wenigen Monaten im Amt. Nach einem holprigen Start möchten wir nun weitere Ausschüsse gründen, wie den Kantinenausschuss, den es bisher noch nicht gab. Können Sie uns hier ein paar Informationen geben, worauf wir achten sollten?

Antwort: Eine wichtige Frage – und ein guter Schritt, einen Kantinenausschuss zu gründen. Der Kantinenausschuss ist ein Fachausschuss nach § 28 BetrVG und beschäftigt sich inhaltlich mit allen Themen rund um die Verpflegung im Betrieb. Besitzt Ihr BRGremium mindestens 9 Mitglieder, können Sie als Gremium dem Ausschuss per Beschluss bestimmte Aufgaben übertragen (§ 28 Abs. 1 BetrVG). Bei kleineren Gremien unter 9 Mitgliedern dient der Kantinenausschuss als reiner Vorbereitungsausschuss.

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