Leserfrage

„Kann Unterschrift verlangt werden?“

Frage: „Unsere Kollegin hat eine Kündigung erhalten. Nun soll sie unterschreiben, dass keinerlei Ansprüche mehr gegen unseren Dienstgeber bestehen. Sie war nach der Kündigung noch nicht mal beim Anwalt. Muss sie das wirklich gegenzeichnen?“

Maria Markatou

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Unterschrift kann nicht verlangt werden

Ihre Kollegin muss gar nichts unterschreiben, die Vorlage so eines Schreibens ist aber auch nicht rechtswidrig! Raten Sie ihr, nichts zu unterschreiben und erst in Ruhe zu prüfen, ob ihr noch Ansprüche zustehen, etwa Urlaubsabgeltungsansprüche. Zudem sollte sie nachsehen, ob eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag oder in einem geltenden Tarifvertrag niedergelegt ist, innerhalb derer sie ihre Ansprüche geltend machen müsste. Verpasst sie diese Frist, kann sie ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen. Das ist immer sehr ärgerlich!

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