Frage:
Wir haben einen Kollegen mit Führungsverantwortung, ohne leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG zu sein. Er verdient rund 70.000 € brutto pro Jahr. Sein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, durch die geleistete Überstunden als pauschal mit dem Monatsgehalt abgegolten gelten.