Frage:
War ein Kollege urlaubsbedingt abwesend, war es in unserem Betrieb bis dato die gängige Praxis, dass die eingehenden E-Mails automatisch an die jeweilige Urlaubsvertretung weitergeleitet wurden oder aber die jeweilige Urlaubsvertretung Zugriff auf den E-Mail-Account des Urlaubers hatte. Nun hat eine Kollegin gegenüber unserem Arbeitgeber klargestellt, dass sie die während des Urlaubs eingegangenen E-Mails ausschließlich selbst bearbeiten möchte. Sie wehrt sich aus Datenschutzgründen gegen die bisherige Praxis. Wie ist die Rechtslage?