Ihre Fragen aus der Praxis

Kann unser Arbeitgeber nach 2 Jahren Pause wieder einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen?

Frage: Unser Arbeitgeber möchte gern mit einem früheren Kollegen, der unser Unternehmen vor 2 Jahren umzugsbedingt verlassen hat, einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Er möchte den Kollegen allerdings zunächst nur befristet einstellen, da sich die Auftragslage in unserem Unternehmen verändert hat. Kann unser Arbeitgeber mit dem früheren Mitarbeiter jetzt einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschließen?

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Nein, sachgrundlose Befristung kann nicht wirksam abgeschlossen werden

Nein, einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag wird Ihr Arbeitgeber mit dem Kollegen nicht wirksam abschließen können. Schließlich war der Arbeitnehmer bereits in Ihrem Betrieb beschäftigt. Deshalb liegt eine befristungsfeindliche Vorbeschäftigung vor (§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)).

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