Antwort: Nein, sachgrundlose Befristung kann nicht wirksam abgeschlossen werden
Nein, einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag wird Ihr Arbeitgeber mit dem Kollegen nicht wirksam abschließen können. Schließlich war der Arbeitnehmer bereits in Ihrem Betrieb beschäftigt. Deshalb liegt eine befristungsfeindliche Vorbeschäftigung vor (§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)).
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