Frage:
Wir haben mit unserem Arbeitgeber vor einigen Jahren eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit geschlossen. Diese regelt u. a., dass wir bzw. die Kolleginnen und Kollegen maximal 50 % der verfügbaren Arbeitszeit mobil arbeiten dürfen. Nun möchte unser Arbeitgeber die Anwesenheitszeiten im Betrieb erhöhen und die Betriebsvereinbarung insoweit anpassen. Darf er das?