Ihre Fragen aus der Praxis

Kann unser Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristen?

Frage: Wir haben uns mit unserem Arbeitgeber gestritten: Er hatte uns mitgeteilt, dass er das Arbeitsverhältnis eines Kollegen, der unbefristet in unserem Betrieb beschäftigt ist, aus betrieblichen Gründen in ein befristetes Arbeitsverhältnis (§ 14 Abs. 2 TzBfG) ändern möchte. Wir finden das nicht in Ordnung und haben das Vorhaben deshalb abgelehnt. Wir fragen uns allerdings, ob unser Arbeitgeber ein bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis überhaupt in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis umwandeln darf. Wir denken, dass das nicht der Fall ist und ein entsprechender Abschluss dazu führen würde, dass weiterhin ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestünde. Wie ist die Rechtslage?

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Ausnahmsweise, wenn der Betroffene zustimmt, kann auch andersherum umgewandelt werden

Ihre Annahme geht in die richtige Richtung. Eine entsprechende Umwandlung ist rechtlich kritisch. Sie ist allerdings unter Umständen nicht unmöglich. Denn auch ein vorher unbefristetes Arbeitsverhältnis kann im Ausnahmefall nachträglich in ein befristetes umgewandelt werden. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür sehr streng.

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