Frage:
Wir sind eine pflegerische Einrichtung. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten Schichtdienste. Einige Kollegen haben einen Nebenjob. Die jeweiligen Jobs sind grundsätzlich von unserem Arbeitgeber genehmigt. Allerdings führen die Nebenjobs immer mal wieder zu Schwierigkeiten bei der Besetzung der Schichten. Deshalb möchte unser Arbeitgeber die Dienstzeiten der Betroffenen im Nebenjob erfahren und hat diese kürzlich bei einem Kollegen eingefordert. Der Kollege war gebeten worden, bei einer Schicht einzuspringen – allerdings relativ spontan. Er kam der Bitte dann mit der Begründung nicht nach, dass er in seinem Nebenjob eingeplant sei. Wie ist die Rechtslage?