Arbeitgeberin will Seminarkosten nicht tragen
Bei der Arbeitgeberin, einer in Düsseldorf ansässigen Fluggesellschaft, gibt es eine Personalvertretung (PV) Kabine. Für die PV gelten die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) entsprechend. Die PV wollte zwei in Düsseldorf und Köln wohnende Mitglieder der Vertretung zu einer Präsenzschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ auf die Insel Rügen entsenden. Das missfiel der Arbeitgeberin. Sie hielt das Seminar für zu teuer und schlug deshalb eine Alternative vor: ein Webinar mit dem gleichen Inhalt, wie er für das Seminar auf Rügen geplant war.
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