Digitalisierung: kostengünstigere Webinare

Kann Ihr Arbeitgeber Sie in kostengünstigere Webinare zwingen?

Nur wer ausreichend qualifiziert ist, kann überzeugend mitreden und die richtigen Entscheidungen treffen. An sich liegt die Qualifizierung Ihres Gremiums auch im Interesse Ihres Arbeitgebers. Allerdings sehen das nicht alle Arbeitgeber so. Aber selbst, wenn sie Betriebsratsschulungen für sinnvoll halten, werden sie versuchen, Kosten zu sparen. Ob sie dabei so weit gehen können, dass sie einen Betriebsrat auf ein kostengünstigeres Webinar verweisen dürfen, hatte kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden (7.2.2024, Az. 7 ABR 8/23).

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeberin will Seminarkosten nicht tragen

Bei der Arbeitgeberin, einer in Düsseldorf ansässigen Fluggesellschaft, gibt es eine Personalvertretung (PV) Kabine. Für die PV gelten die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) entsprechend. Die PV wollte zwei in Düsseldorf und Köln wohnende Mitglieder der Vertretung zu einer Präsenzschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ auf die Insel Rügen entsenden. Das missfiel der Arbeitgeberin. Sie hielt das Seminar für zu teuer und schlug deshalb eine Alternative vor: ein Webinar mit dem gleichen Inhalt, wie er für das Seminar auf Rügen geplant war.

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