Der Fall: Ein Vorarbeiter war auf einer Baustelle tätig. Morgens fand im Baucontainer eine Pflichtbesprechung statt. Während der Besprechung trank der Mann Kaffee, verschluckte sich und ging hustend zur Tür. Dort verlor er kurz das Bewusstsein, stürzte und verletzte sich im Gesicht. Die Berufsgenossenschaft sagte: Kein Arbeitsunfall – Kaffee gehöre zum privaten Lebensbereich. Auch das Sozialgericht wies die Klage des Mannes ab.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Kaffeetrinken kann Teil der Arbeit sein – und ein Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat entschieden: Wer sich bei einer Besprechung auf der Arbeit beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt, kann unter Umständen einen Arbeitsunfall erlitten haben (22.5.2025, Az. L 6 U 45/23).
