Dienstherr hat eine Mitteilungspflicht
Bei den Jugend- und Auszubildendenvertretern regelt § 56 BPersVG bzw. Ihre landesgesetzliche Regelung zusätzlich Folgendes: Ihr Dienstherr muss nach dem Berufsbildungsgesetz einem Azubi, der Mitglied einer Personalvertretung oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, spätestens 3 Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses mitteilen, dass er ihn nach der Ausbildung nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen wird.