Wenn es ernst wird

Jetzt zählt jeder Schritt: So begleiten Sie Betroffene sicher durch die entscheidende Phase

Nach einer oft schnellen Güteverhandlung ohne Einigung folgt die Phase, in der es für schwerbehinderte Beschäftigte wirklich ernst wird: die Kammerverhandlung. Hier entscheidet sich, ob das Gericht eine Kündigung für wirksam hält, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist und wie glaubwürdig die vorgetragenen Argumente sind.

Arno Schrader

21.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet diese Phase höchste Aufmerksamkeit, klare Kommunikation mit der betroffenen Person und eine gute Vorbereitung. Denn hier werden nicht selten Fehler des Arbeitgebers sichtbar, die nur auffallen, wenn Sie die Abläufe im Betrieb kennen und die tatsächlichen Belastungen einschätzen können.

Wie die Kammerverhandlung abläuft

In der Kammerverhandlung sitzt die oder der Vorsitzende gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern. Der Ablauf ist strukturierter und wesentlich intensiver als in der Güteverhandlung. Der Vorsitz führt durch den Termin, fasst den Sachstand zusammen und stellt gezielte Fragen. Je klarer die Darstellung des Beschäftigten ist, desto leichter fällt es dem Gericht, die entscheidenden Punkte zu erkennen. Sie als Schwerbehindertenvertretung können die Beschäftigten hier unterstützen, indem Sie Hintergründe erläutern, tatsächliche Arbeitsbedingungen beschreiben oder frühere Präventionsbemühungen einordnen – natürlich immer in Abstimmung mit der betroffenen Person.

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