Arbeitssicherheit

Jedes Jahr auf’s Neue: Eis und Schnee! Nehmen Sie Ihren Arbeitgeber in die Verantwortung

So zuverlässig, wie Weihnachten in wenigen Tagen am 24. Dezember kommt, so sicher bringt der Winter jedes Jahr Kälte, Schnee und Eis. Häufig geht es im Januar richtig los. Trotzdem trifft der erste Schnee oft unerwartet ein. Ist Ihr Arbeitgeber auf die winterlichen Bedingungen vorbereitet? Um Stürze zu vermeiden, muss Ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Als Betriebsrat können Sie darauf achten, dass das Betriebsgelände wirklich wintersicher ist!

Brigitte Ganzmann

16.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Stellen Sie sich vor: Ein Kollege läuft morgens um 8 Uhr mit nassen Schuhen die Werkstattrampe hinunter. Die Rampe ist durch feuchtes Laub und gefrierende Nässe rutschig. Er stürzt und verletzt sich am Ellenbogen, was zu einem Bruch führt. Der Kollege wird mehrere Wochen ausfallen, und es dauert Monate, bis er seinen Arm wieder normal bewegen kann. Solche Unfälle sind vermeidbar.

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