Informationspflicht nicht genau geregelt
Maria Markatou: Was seitens der Dienststellenleitung immer mitgeteilt werden muss
Ihre Dienststellenleitung muss Sie nur über eine interne Stellenausschreibung informieren. Welche Informationen sie Ihnen dabei genau geben muss, ist allerdings im Gesetz nicht näher geregelt. Vom Sinn und Zweck der bestehenden gesetzlichen Regelungen ausgehend muss eine innerbetriebliche Stellenausschreibung aber bestimmten Mindestanforderungen genügen.
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