Frage: Eine Kollegin hat mir erzählt, sie hätte von einem Fall gehört, dass ein Mitarbeiter trotz einer telefonischen Kündigung wirksam rausgeflogen sei. Ich kann das nicht glauben. Schließlich müssen Kündigungen doch immer schriftlich erfolgen – und schriftlich ist ein Telefonat ja nun wirklich nicht. Kennen Sie den Fall?
Es entscheidet immer der Einzelfall
Maria Markatou: Ich kenne den Fall, ja.
Es geht um einen Fall, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz vor gut einem Jahr entschieden hat (LAG Rheinland-Pfalz, 8.2.2012, Az. 8 Sa 318/11).