Frage:
Eine Kollegin soll auf einen anderen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung versetzt werden. Bei dieser Angelegenheit will unser Arbeitgeber offensichtlich versuchen, das Gehalt der Kollegin zu kürzen. Denn er hat ihr einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser sieht ein geringeres Gehalt vor. Ist das erlaubt?
Antwort: Versetzung vom Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers gedeckt?
Ob Ihr Arbeitgeber Ihre Kollegin auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen darf, hängt davon ab, ob die Versetzung von seinem Direktionsrecht gedeckt ist. Ist das der Fall, hat Ihr Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Kollegin zu versetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag der Betroffenen, eine Betriebsvereinbarung oder ein auf das Beschäftigungsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag entgegensteht.
Arbeitgeber muss nach billigem Ermessen vorgehen
Selbst wenn eine Versetzung nach Direktionsrecht möglich ist, kann Ihr Arbeitgeber diese nicht einfach so vornehmen. Er ist vielmehr gehalten, nach billigem Ermessen vorzugehen.
Das beinhaltet unter anderem, dass er eventuelle Regelungen im Arbeitsvertrag als Grenzen betrachtet. Ist im Arbeitsvertrag Ihrer Kollegin z. B. eine konkrete Regelung zur Tätigkeit zu finden, darf eine Versetzung nur im Rahmen dieser Regelung vorgenommen werden.
Versetzung nicht vorbehalten = Versetzung nicht möglich
Hat sich Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag gar keine Versetzung vorbehalten und ist diese auch nicht aufgrund eines Tarifvertrags oder einer anderen Regelung möglich, darf Ihr Arbeitgeber die Versetzung vornehmen.
Gehaltskürzung setzt Änderungskündigung voraus
Selbst wenn eine Versetzung grundsätzlich möglich ist, kann Ihr Arbeitgeber in diesem Fall nicht so vorgehen, wie er es zu planen scheint. Denn über eine Versetzung, die zu finanziellen Nachteilen führt, kann er nicht allein entscheiden. Über eine Reduzierung des Gehalts muss er sich mit der Kollegin verständigen. Kann er sich nicht mit der Kollegin darüber verständigen, bleibt ihm nur übrig, eine Änderungskündigung auszusprechen.