Befristung: Fristlose Kündigung

Ist eine fristlose Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis möglich?

Frage: Unser Arbeitgeber möchte einer befristet eingestellten Kollegin fristlos kündigen. Er wirft ihr Vertrauensbruch vor. Er hat uns von seiner Kündigungsabsicht unterrichtet und wartet auf unsere Reaktion. Der Arbeitsvertrag sieht allerdings nicht vor, dass das befristete Arbeitsverhältnis auch gekündigt werden kann. Ist eine Kündigung dann überhaupt möglich?

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Ja, zumindest bei einer fristlosen Kündigung ist das möglich. § 15 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz bestimmt zwar, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nur gekündigt werden kann, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Das gilt aber nur für die ordentliche Kündigung! Eine fristlose Kündigung ist grundsätzlich auch möglich, wenn die Kündigungsmöglichkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht ausdrücklich vereinbart ist.

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