Frage:
Unser Arbeitgeber hat einem unserer Kollegen eine relativ teure Fortbildung finanziert. Damit er bzw. das Unternehmen von dem angeeigneten Wissen profitiert und vor allem im Zweifel die Kursgebühren zurückfordern kann, hat unser Arbeitgeber mit dem Kollegen eine Rückzahlungsvereinbarung für den Fall einer Kündigung geschlossen. Diese regelt, dass unser Kollege bei einer Kündigung im 1. Jahr nach Abschluss der Schulung die Kosten in voller Höhe zurückzahlen muss. Im 2. Jahr soll er zwei Drittel zahlen und im 3. Jahr ein Drittel. Nun hat er im 2. Jahr gekündigt. Er meint, er muss nichts zahlen, weil die Rückzahlungsklausel unwirksam ist. Stimmt das?