Frage: Unser Arbeitgeber hatte einem Kollegen eine etwas teurere Fortbildung finanziert und sich gleichzeitig mit ihm auf eine Rückzahlungsklausel geeinigt. Er wollte damit sicherstellen, dass der Kollege die Kursgebühren im Zweifel zurückzahlt, wenn er das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet.
Die beiden hatten vereinbart, dass der Kollege bei einer Kündigung im 1. Jahr nach der Fortbildung die Kosten in voller Höhe zurückzahlt. Im 2. Jahr war die Rückzahlung von zwei Dritteln der Kursgebühren vereinbart und im 3. Jahr sollte der Kollege im Zweifel ein Drittel der Kursgebühren zurückzahlen.