Chefin teilt Beschäftigte auf anderen Arbeitsplätzen ein
Der Fall: Bei der Arbeitgeberin, einem Unternehmen der Metallindustrie, gab es Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zuweisung von Tätigkeiten im Leistungslohn. Auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten finden die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie NRW, vor allem das Entgeltrahmenabkommen (ERA), Anwendung. Einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Produktion sollten für kurze Zeit in die Packerei wechseln. Allerdings wird dort nach Leistungslohn bezahlt, während in der Produktion nach Zeitlohn vergütet wird.
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