HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Ist der Internetauftritt Ihrer kirchlichen Einrichtung barrierefrei?

Wir sind es mittlerweile gewohnt, per App zu bestellen, schnell am Handy zu googeln, im Webshop zu stöbern und uns durch die Homepages zu klicken. Es gibt Menschen unter uns, die würden das auch gerne, können es aber behinderungsbedingt nicht. Das wird sich künftig zum Glück ändern.

Maria Markatou

14.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Barrierefreiheit durchsetzen

Stichtag für die Barrierefreiheit ist bereits der 28.6.2025. Denn an diesem Tag tritt das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Dienstleistende zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen – etwa im Onlinehandel oder bei Telekommunikationsdienstleistungen. Auch Websites und Webshops müssen dann barrierefrei gestaltet sein.

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