Ist das Netzwerk oder die Plattform berufsorientiert oder nicht?
Daten, die Personen in sozialen Netzwerken bereitstellen, sind meist nicht direkt zugänglich. Zumindest muss man sich registrieren, oft auch mit dem Konto des Bewerbers verknüpfen. Bei freizeitorientierten sozialen Netzwerken oder solchen, bei denen die private Nutzung eindeutig im Vordergrund steht, wie Facebook, Instagram oder TikTok, ist die Datenerhebung unzulässig bzw. wird nach herrschender Meinung als unzulässig angesehen. Der Schutz der Privatsphäre überwiegt daher das Interesse des Dienstherrn auf Information. Allerdings – wenn der Dienstherr mit den so gezogenen Informationen nicht gerade hausieren geht, wird niemand dahinterkommen, dass das eigene Profil aufgerufen wurde.