Vorbereitung

Informieren Sie sich mit Ihrer Dienststellenleitung über Fördermöglichkeiten

Für Dienststellen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sind im SGB IX zahlreiche finanzielle Leistungen vorgesehen. Profitieren kann Ihre Dienststelle allerdings nur dann, wenn sie ihre Möglichkeiten überblickt und richtig nutzt. Lesen Sie hier, wie Sie als Personalrat Ihre Dienststelle dabei wertvoll unterstützen können.

Maria Markatou

15.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen an finanzielle Zuwendungen denken


Für den Fall, dass Dienstherren planen, (mehr) schwerbehinderte Mitarbeiter einzustellen, sind bestimmte finanzielle Zuwendungen vorgesehen. Auch für die Erprobung von Beschäftigten mit Behinderung und deren langfristige Eingliederung in die Dienststelle sind Förderungen möglich. Angesichts des Fachkräftemangels – gerade im öffentlichen Dienst – sollte Ihr Dienstherr hier alle Optionen ausschöpfen, die ihm offenstehen. Sie haben damit ein gutes Argument, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Dienststelle weiter voranzutreiben.

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