Aktuelle Entscheidungen

Inflationsprämie ist pfändbares Einkommen

Inflationsausgleichsprämien von Arbeitgebern für ihre Beschäftigten sind noch bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei, um die Nachteile der Inflation abzumildern. Noch immer machen einige Arbeitgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch. Denn die Maximalhöhe beträgt 3.000 €. Allerdings werden oftmals nicht alle Beschäftigtengruppen gleichermaßen bedacht. Damit mussten sich die Gericht bereits einige Male beschäftigen. Ein kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings unter einem anderen Aspekt interessant für Sie. Es geht darum, ob es sich bei der Inflationsprämie um ein pfändbares Einkommen handelt (BGH, 25.4.2024, Az. IX ZB 55/23).

Friederike Becker-Lerchner

15.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber beantragt Privatinsolvenz

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Krankenpfleger hatte Insolvenz angemeldet. Parallel dazu beantragte er gerichtlich die Feststellung, dass die ihm gezahlte Inflationsprämie unpfändbar sei. Sein Ziel war es, diese freigeben zu lassen. Er wollte sicherstellen, dass er frei über sie verfügen kann. Mit seiner Klage hatte er allerdings keinen Erfolg.

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