Inflationsausgleichsprämie ist pfändbares Einkommen!

Inflationsausgleichsprämie ist pfändbares Einkommen!

Bis 31.12.2024 können Dienst- und Arbeitgebende noch die Inflationsausgleichsprämie auszahlen, steuer- und beitragsfrei. Die Maximalhöhe beträgt immerhin 3.000 Euro. Viele Kollegen haben diese dankend entgegengenommen. Wenn nun ein Kollege insolvent wird oder überschuldet ist, kann die Prämie dann gepfändet werden? Handelt es sich um pfändbares Arbeitseinkommen? Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem neuen Urteil (25.4.2024, Az. IX ZB 55/23).

Maria Markatou

10.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Pfleger klagt

Der Fall: Ein Krankenpfleger, der Insolvenz angemeldet hatte, beantragte gerichtlich, die Unpfändbarkeit der ihm gezahlten Inflationsprämie feststellen zu lassen und diese dann freizugeben (also für ihn verfügbar zu machen).

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