Arbeitsrecht

Inflationsausgleichsprämie ist pfändbares Einkommen!

Bis 31.12.2024 können Dienst- und Arbeitgebende noch die Inflationsausgleichsprämie auszahlen, steuer- und beitragsfrei. Die Maximalhöhe beträgt immerhin 3.000 €. Viele Kolleg*innen haben diese dankend entgegengenommen. Wenn nun Kolleg*innen insolvent werden oder überschuldet, kann die Prämie dann gepfändet werden? Handelt es sich um pfändbares Arbeitseinkommen? Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer neuen Entscheidung (25.4.2024, Az. IX ZB 55/23).

Maria Markatou

01.08.2024 · 2 Min Lesezeit


Pfleger klagt

Der Fall: Ein Krankenpfleger, der Insolvenz angemeldet hatte, beantragte gerichtlich, die Unpfändbarkeit der ihm gezahlten Inflationsprämie feststellen zu lassen und diese dann freizugeben (also für ihn verfügbar zu machen).

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