PRAXISWISSEN

In welcher Form Ihr Arbeitgeber mobile Arbeit anbieten kann

Es gibt verschiedene Formen der Telearbeit. Allen ist gemein, dass der Kollege bzw. die Kollegin, der bzw. die mobil arbeitet, Arbeitnehmer des Betriebs ist. Die Telearbeiter werden deshalb aufgrund ihres Arbeitsvertrags tätig und sind an Weisungen gebunden. Welche unterschiedlichen Varianten der mobilen Arbeit infrage kommen, wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin sich für Telearbeit entscheidet, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

16.05.2025 · 2 Min Lesezeit

1. Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz

Bei dieser Form der mobilen Arbeit arbeitet Ihr Kollege bzw. Ihre Kollegin nahezu ausschließlich von zu Hause aus. Ausgenommen von der Heimarbeit sind lediglich Tage, an denen er zu Meetings oder sonstigen Veranstaltungen in den Betrieb kommen muss. Dank moderner Informations- und Kommunikationstechnik werden betriebliche Anwesenheitszeiten immer weniger notwendig.

2. Alternierende Telearbeit: Betrieb – Homeoffice

Hierbei arbeitet Ihr Kollege teilweise von zu Hause aus und ist an einem oder mehreren Arbeitstagen pro Woche im Betrieb anwesend. Es handelt sich also um eine Kombination von Telearbeitsplatz und Arbeitsplatz im Betrieb. Das ist die in der Praxis am meisten genutzte Form. Oftr sieht das so aus: „4 Tage im Betrieb und 1 Tag in der Woche von zu Hause aus“; manchmal aber auch „3 Tage in der Woche im Betrieb und 2 Tage von zu Hause aus“. Es ist aber auch jede andere Kombination denkbar.

3. Mobile Telearbeit

Speziell bei Außendienstmitarbeitern wird die Form der mobilen Telearbeit genutzt. Im Gegensatz zur Telearbeitsform mit festem Arbeitsplatz im Büro und zu Hause fehlt dieses Kriterium bei der mobilen Telearbeit. Der Kollege hat im Büro oder zu Hause gar keinen festen Arbeitsplatz mehr. Der mobile Telearbeiter arbeitet vielmehr via Laptop einfach dort, wo er sich gerade befindet. Er kann mithilfe der ihm zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel jederzeit mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, Daten austauschen und Aufträge erledigen. Hat der mobile Telearbeiter einen Termin im Betrieb, arbeitet er dort, wo gerade ein Platz frei ist. Die mobile Telearbeit praktizieren in Deutschland neben Außendienstlern auch viele andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem Berater, also Arbeitnehmer, die eine ähnliche Stellung haben. Dieses sogenannte Desk­sharing spart viel Platz und Geld – ein Argument, mit dem Sie Ihren Arbeitgeber vielleicht überzeugen können. Allerdings muss die jeweilige Tätigkeit auch zu dem System passen.

4. Satellitenbüro

In diesem Fall stattet Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin eine Zweigstelle Ihres Betriebs mit moderner Informations- und Telekommunikationstechnik aus. Dort können sich Ihre Kolleginnen und Kollegen dann zum Arbeiten einfinden. Meist sind solche dezentralen Büros in Wohnortnähe oder am Stadtrand gelegen.

5. Nachbarschaftsbüro

Beim Nachbarschaftsbüro werden Büros in Wohngebieten oder am Stadtrand eingerichtet. Telearbeiter verschiedener Arbeitgeber kommen dort zur Erledigung ihrer Arbeiten zusammen. Natürlich sind solche Büros schwieriger aufzubauen als Satellitenbüros – allein schon deshalb, weil hier mehrere Arbeitgeber unter einen Hut gebracht werden müssen. Dafür ist der Einspareffekt aber auch besonders groß.

Mein Tipp: Empfehlen Sie die Anmietung im Bürocenter

Zieht Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin die Einrichtung eines Nachbarschaftsbüros in Erwägung, empfehlen Sie ihm/ihr, Räume in einem speziellen Bürocenter anzumieten. Diese sind auf die besonderen Bedürfnisse von Unternehmen eingestellt. Sie finden individuelle Lösungen, die den jeweiligen Bedürfnissen angepasst sind. Ihrem Arbeitgeber erspart die Nutzung eines Bürocenters viel Organisationsaufwand.

Art des Homeoffice muss im Einzelfall passen

Für welche Form der Telearbeit sich Ihr Arbeitgeber letztendlich entscheidet, hängt von seinen Bedürfnissen sowie den Bedürfnissen Ihrer Kolleginnen und Kollegen ab, die sich für diese Arbeitsform entscheiden.

Sowohl Ihre Kollegen als auch Ihr Arbeitgeber sollten hier kompromissbereit sein. Dann können beide Parteien sicher sein, dass die Telearbeit ein voller Erfolg wird.

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Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]

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