Der Fall: Ein Polizeiorchester stellte 2013 einen Schlagzeuger ein. In § 4 seines Arbeitsvertrags wurde geregelt, dass der Beschäftigte in der Entgeltgruppe E 9 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert ist. Der Schlagzeuger ging 2014 in Elternzeit. Mit Schreiben vom 8.9.2014 und 12.8.2016 schrieb ihm der Dienstherr, dass er nach 3 Jahren in der Stufe 3 in die Stufe 4 aufsteigen würde. Am 17.3.2017, 22.5.2018 und 13.11.2019 wurde ihm mitgeteilt, dass er erst nach 9 Jahren in die Entgeltstufe 4 vorrücken würde. Er wird nach 9a TV-L vergütet und klagt auf Vergütung nach Entgeltgruppe 9b TV-L.
AKTUELLE URTEILE
In welche Entgeltgruppe muss der Schlagzeuger des Polizeiorchesters?
Bei der Eingruppierung bestimmen Sie mit. Daher wissen Sie auch, dass dies eines der schwierigsten Themen im Rahmen der Mitbestimmung ist. Ein Schlagzeuger bei der Polizei klagte, weil er sich falsch eingruppiert fühlte (Thüringer Landesarbeitsgericht, 27.8.2025, Az. 4 Sa 18/23).