VERFAHREN
Im BEM-Verfahren sind Sie nicht allein beteiligt
Gerade wenn ein Kollege oder eine Kollegin nach langer schwerer Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkommt, kann es schwer für Sie sein, einzuschätzen, was jetzt an Einsatz und Arbeit möglich ist. Agieren Sie hier nicht allein, sondern vernetzen Sie sich und sichern Sie sich ab. Mit geballter Fachkompetenz finden Sie den gesundheitlich besten Einsatz für Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Maria Markatou
10.10.2025
·
2 Min Lesezeit
Denken Sie an die SBV
Möchte ein Kollege nach schwerer Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, sollten Sie als Personalrat darauf achten, die Schwerbehindertenvertretung (SBV) mit einzuschalten. Gerade nach schweren Erkrankungen kommt oft die Frage nach Gleichstellung auf (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Hier sollte die SBV frühzeitig eingebunden werden.
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