VERFAHREN

Im BEM-Verfahren sind Sie nicht allein beteiligt

Gerade wenn ein Kollege oder eine Kollegin nach langer schwerer Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkommt, kann es schwer für Sie sein, einzuschätzen, was jetzt an Einsatz und Arbeit möglich ist. Agieren Sie hier nicht allein, sondern vernetzen Sie sich und sichern Sie sich ab. Mit geballter Fachkompetenz finden Sie den gesundheitlich besten Einsatz für Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Maria Markatou

10.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Denken Sie an die SBV

Möchte ein Kollege nach schwerer Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, sollten Sie als Personalrat darauf achten, die Schwerbehindertenvertretung (SBV) mit einzuschalten. Gerade nach schweren Erkrankungen kommt oft die Frage nach Gleichstellung auf (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Hier sollte die SBV frühzeitig eingebunden werden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!