Top-Thema

Ihre zentrale Funktion ist mit zahlreichen Rechten verbunden

Aus Ihrer Arbeit als Vertrauensperson wissen Sie: Es gibt zahlreiche Vorschriften zum Schutz Ihrer Kollegen mit Behinderung. Ob aus diesen gesetzlich festgelegten Ansprüchen auch tatsächlich Rechte für die Beschäftigten werden, hängt maßgeblich von Ihrer Durchsetzungskraft ab. Diese nutzen Sie vor allem dann optimal, wenn Sie mit Ihren eigenen Rechten als Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter gut genug vertraut sind.

Britta Schwalm

01.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Eigentlich klingt es ganz einfach: In allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen können, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat die Schwerbehindertenvertretung informieren. In vielen Fällen müssen sie diese ferner auch beteiligen. Die Realität in den Unternehmen sieht jedoch oft ganz anders aus. Einladungen zu Gesprächen werden „vergessen“ oder es werden Personalentscheidungen getroffen, ohne die Schwerbehindertenvertretung (SBV) einzubeziehen.

Ein Bündel an wichtigen Aufgaben

Ihr wichtigster Auftrag als Schwerbehindertenvertretung ist eine Mammutaufgabe: die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Ihr Unternehmen. Damit ist der Rahmen Ihrer Aufgaben folgendermaßen festgelegt:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • „Die SchwerBehindertenVertretung“ liefert Ihnen aktuelle Rechts- und Praxistipps für die Vertretung schwerbehinderter Menschen.
  • Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
  • „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.