Eigentlich klingt es ganz einfach: In allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen können, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat die Schwerbehindertenvertretung informieren. In vielen Fällen müssen sie diese ferner auch beteiligen. Die Realität in den Unternehmen sieht jedoch oft ganz anders aus. Einladungen zu Gesprächen werden „vergessen“ oder es werden Personalentscheidungen getroffen, ohne die Schwerbehindertenvertretung (SBV) einzubeziehen.
Ein Bündel an wichtigen Aufgaben
Ihr wichtigster Auftrag als Schwerbehindertenvertretung ist eine Mammutaufgabe: die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Ihr Unternehmen. Damit ist der Rahmen Ihrer Aufgaben folgendermaßen festgelegt:
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- Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
- „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.
