ARBEITSRECHT

Ihre Mitbestimmung bei der Vertragsverlängerung für studentische Hilfskräfte

Bei Ihrer Mitbestimmung geht es oft um Definitionen und Auslegungen. Was unterfällt dem Mitbestimmungsrecht, was nicht? Wie weit kann ich es fassen? Wie sind Begriffe zu verstehen? Und genau um den Streit um Begrifflichkeiten rankt sich auch der folgende Fall: nämlich um den Begriff der studentischen Hilfskraft und die anzuwendenden Regelungen (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, 15.01.2025, Az. 19 A 10003/21).

Maria Markatou

14.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Uni in Schleswig-Holstein beantragte die Zustimmung des Personalrats zur Einstellung bzw. zur Vertragsverlängerung von mehreren studentischen Hilfskräften. Auf Nachfrage des Personalrats teilte die Uni mit, dass diese Hilfskräfte im Bereich der Bibliothek arbeiten sollten. Unter der Leitung der für die Benutzung der Bibliothek zuständigen Mitarbeiterin sollten die Hilfskräfte in den Randzeiten an der Servicetheke eingesetzt werden, um längere Bibliotheksöffnungszeiten zu ermöglichen.

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