Das Personalvertretungsrecht sieht vor, dass der Dienstherr Sie als Personalrat vor einer Versetzung anhören und Ihre Zustimmung einholen muss, insbesondere wenn sich dadurch die Arbeitsbedingungen erheblich ändern. Dieses Mitbestimmungsrecht schützt Beschäftigte vor unzumutbaren Veränderungen und gewährleistet, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Ihre Mitbestimmung als Personalrat bei Versetzungen
Versetzungen sind personelle Maßnahmen, bei denen Beschäftigte an einen anderen Arbeitsplatz oder Dienstort versetzt werden. Häufig ist nicht allen bewusst, dass Sie als Personalrat bei solchen Entscheidungen ein wichtiges Mitbestimmungsrecht haben.
