SCHWERPUNKTTHEMA

Ihre Kolleginnen und Kollegen dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen

Die durch die allgemeine Inflation gestiegenen Preise haben dazu geführt, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit aufnehmen, weil ihr Gehalt nicht mehr ausreicht. Einigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gefällt das überhaupt nicht. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Kolleginnen und Kollegen einen Nebenjob nicht generell verbieten. Er bzw. sie hat jedoch die Möglichkeit, die Aufnahme eines solchen Nebenjobs an Rahmenbedingungen wie z. B. eine vorherige Genehmigung zu knüpfen. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen im Zweifel gut unterstützen zu können, lesen Sie im Folgenden das Wichtigste zu Nebenjobs.

Friederike Becker-Lerchner

10.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Was als Nebentätigkeit gilt

Eine Nebentätigkeit im Arbeitsrecht ist jede selbstständige oder unselbstständige Arbeit, die Ihr Mitarbeiter außerhalb des Arbeitsverhältnisses ausübt. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob diese Nebentätigkeit gegen Entgelt erfolgt oder ehrenamtlich ausgeübt wird.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!