SCHWERPUNKTTHEMA
Ihre Kolleginnen und Kollegen dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen
Die durch die allgemeine Inflation gestiegenen Preise haben dazu geführt, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit aufnehmen, weil ihr Gehalt nicht mehr ausreicht. Einigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gefällt das überhaupt nicht. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Kolleginnen und Kollegen einen Nebenjob nicht generell verbieten. Er bzw. sie hat jedoch die Möglichkeit, die Aufnahme eines solchen Nebenjobs an Rahmenbedingungen wie z. B. eine vorherige Genehmigung zu knüpfen. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen im Zweifel gut unterstützen zu können, lesen Sie im Folgenden das Wichtigste zu Nebenjobs.
Friederike Becker-Lerchner
10.10.2025
·
5 Min Lesezeit
Was als Nebentätigkeit gilt
Eine Nebentätigkeit im Arbeitsrecht ist jede selbstständige oder unselbstständige Arbeit, die Ihr Mitarbeiter außerhalb des Arbeitsverhältnisses ausübt. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob diese Nebentätigkeit gegen Entgelt erfolgt oder ehrenamtlich ausgeübt wird.
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