RECHT & URTEILE

Ihre Kollegen haben keinen individuellen Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung, Sie schon!

Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze erstellen. Fehlt eine solche Gefährdungsbeurteilung, stellt sich die Frage, ob Kollegen gegen den Arbeitgeber vorgehen können. Das Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim verweigert einen solchen individuellen Anspruch und verweist auf die Ansprüche der Mitarbeitervertretung (11.6.2026, Az. 5 Ca 139/25).

Brigitte Ganzmann

04.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Mobbing stand im Raum

Der Fall: Eine Verwaltungsangestellte klagte gegen ihren Arbeitgeber. Hintergrund war ein Konflikt mit einer Kollegin. Die Klägerin bewertete das Verhalten der Kollegin als Mobbing. Sie verlangte deshalb, dass der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Kollegin ergreift. Sie verlangte außerdem Entschädigung und Schadenersatz. Von besonderem Interesse für den Arbeitsschutz ist ein weiterer Antrag: Der Arbeitgeber sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, hilfsweise sollte der Klägerin eine Kopie einer solchen Beurteilung überlassen werden.

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