Der Fall: Am 16.10.2023 gab ein Fahrer seine Ausrüstung zurück und war dann vom 16.10. bis zum 22.10.2023 krankgeschrieben. Das Gehalt für Oktober und November zahlte der Arbeitgeber nur teilweise. Seit dem 27.11.2023 bezieht der Fahrer Krankengeld. Der Beschäftigte klagte auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 1.10. bis zum 8.10.2023 sowie für den Zeitraum vom 16.10. bis zum 26.11.2023.
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