ARBEITSRECHT

Ihre eigene Aussage vor Gericht kann Sie die Entgeltfortzahlung kosten

Sind Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt, muss der*die Dienstgeber*in Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Die AU-Bescheinigungen der Beschäftigten sind dabei der Anscheinsbeweis für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit (AU). Diese Beweiskraft können Dienstgebende aber erschüttern – nicht nur durch Tatsachen, sondern leider auch durch Verhalten und Vortrag der Beschäftigten (Landesarbeitsgericht Köln, 3.6.2025, Az. 7 SLa 54/25).

Maria Markatou

22.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Am 16.10.2023 gab ein Fahrer seine Ausrüstung zurück und war dann vom 16.10. bis zum 22.10.2023 krankgeschrieben. Das Gehalt für Oktober und November zahlte der Arbeitgeber nur teilweise. Seit dem 27.11.2023 bezieht der Fahrer Krankengeld. Der Beschäftigte klagte auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 1.10. bis zum 8.10.2023 sowie für den Zeitraum vom 16.10. bis zum 26.11.2023.

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