GRUNDLAGEN

Ihr*e Dienstgeber*in hat das Sagen – aber mit Einschränkungen

Ihr*e Dienstgeber*in macht also, wie auf Seite 3 dargestellt, die „Ansagen“ im Dienstverhältnis. Er*Sie bestimmt über Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung. Das nennt man Weisungsrecht oder Direktionsrecht. Aber Ihr*e Dienstgeber*in kann dieses Recht nicht „frei Schnauze“ ausüben. Vielmehr muss er*sie sich an Grenzen und Regelungen halten. Eine wichtige Grenze bildet dabei der Dienstvertrag.

Michael Tillmann

17.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Das ist jedoch nicht die einzige Grenze. Auch der etwas merkwürdig anmutende Begriff des „billigen Ermessens“ spielt eine Rolle.

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