Das ist jedoch nicht die einzige Grenze. Auch der etwas merkwürdig anmutende Begriff des „billigen Ermessens“ spielt eine Rolle.
GRUNDLAGEN
Ihr*e Dienstgeber*in hat das Sagen – aber mit Einschränkungen
Ihr*e Dienstgeber*in macht also, wie auf Seite 3 dargestellt, die „Ansagen“ im Dienstverhältnis. Er*Sie bestimmt über Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung. Das nennt man Weisungsrecht oder Direktionsrecht. Aber Ihr*e Dienstgeber*in kann dieses Recht nicht „frei Schnauze“ ausüben. Vielmehr muss er*sie sich an Grenzen und Regelungen halten. Eine wichtige Grenze bildet dabei der Dienstvertrag.