Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Mitwirkungs- und Beratungsrechte nach § 178 SGB IX zu kennen und konsequent wahrzunehmen. Auch wenn Sie als Schwerbehindertenvertretung keine Betriebs- oder Dienstvereinbarungen abschließen können, haben Sie die Pflicht und das Recht, Einfluss auf die Maßnahmen Ihres Arbeitgebers zu nehmen.
Informationen sind entscheidend
Unverzügliche Information und Anhörung sind für Sie als Schwerbehindertenvertretung entscheidend. Sobald eine Entscheidung Ihres Arbeitgebers einen schwerbehinderten Mitarbeiter oder die Gruppe der Schwerbehinderten betrifft, müssen Sie umfassend und rechtzeitig unterrichtet werden. Dies umfasst sowohl die Mitteilung der geplanten Maßnahme als auch die Bereitstellung relevanter Unterlagen, wie Arbeitsplatzbeschreibungen oder Abmahnungen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ausreichend Zeit zu geben, um sich ein Bild zu machen und mit den betroffenen Mitarbeitenden zu sprechen. Wenn zum Beispiel eine Versetzung eines gemobbten Kollegen geplant ist, müssen Sie als Schwerbehindertenvertretung frühzeitig eingebunden werden.