1. Darf beim Vorstellungsgespräch nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden?
Grundsätzlich nein. Denn dies ist eine diskriminierende Frage. Und selbst wenn Ihr Dienstherr fragt: Die Frau hat sogar ein Recht zur Lüge, ohne dass ihr – wenn die Wahrheit ans Licht kommt – ein Strick daraus gedreht werden könnte. Der Arbeitsvertrag kann nicht angefochten, die Schwangere nicht abgemahnt werden.