Gremiumsarbeit

Ihr Tätigkeitsbericht: Mit diesem Muster erleichtern Sie sich Ihren Bericht

Sie als Personalrat haben kalenderjährlich in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. So steht es ausdrücklich in § 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz. In den Landesvertretungsgesetzen finden sich entsprechende Regelungen. Nutzen Sie z. B. das folgende Muster.

Maria Markatou

01.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Sie als Personalrat haben kalenderjährlich in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. So steht es ausdrücklich in § 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz. In den Landesvertretungsgesetzen finden sich entsprechende Regelungen. Nutzen Sie z. B. das folgende Muster.

Muster: Tätigkeitsbericht des Personalrats für das 1. Halbjahr 2024

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