Recht

Ihr Arbeitgeber stört in der Versammlung? Das können Sie tun

Als Schwerbehindertenvertretung gestalten Sie die Versammlung schwerbehinderter Menschen als geschützten Raum für Information, Austausch und Beteiligung. Dabei müssen Sie auch dafür sorgen, dass schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte ihre Anliegen offen und ohne Druck äußern können.

Arno Schrader

18.06.2026 · 2 Min Lesezeit

In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass dieser Rahmen gestört wird, etwa durch provokante Beiträge, unpassende oder ausufernde Diskussionen oder auch durch ein Auftreten von Arbeitgebervertretern, das den Charakter der Versammlung beeinflusst. Sie als Schwerbehindertenvertretung stehen dann vor der Aufgabe, den Schutzraum wiederherzustellen und den Ablauf professionell zu sichern. Entscheidend ist dabei nicht Konfrontation, sondern eine klare, ruhige und strukturierte Versammlungsleitung.

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