AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Ihr Arbeitgeber muss sich schützend vor Ihre Kolleginnen und Kollegen stellen
Bei innerbetrieblichen Spannungen sind Arbeitgeber gefragt. Nicht selten stehen sie unter Zugzwang. Einem Verlangen der Belegschaft, oder eines Teils der Belegschaft, das auf die Kündigung eines bzw. einer Beschäftigten gerichtet ist, darf Ihr Arbeitgeber im Zweifel nicht ohne Weiteres nachkommen. Er hat sich vielmehr aufgrund seiner Fürsorgepflicht schützend vor den bzw. die betroffenen/betroffene Arbeitnehmerin zu stellen. Zudem hat er alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die Belegschaft von ihrem Verlangen abzubringen. Erst wenn ihm dadurch ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden droht und eine Kündigung bzw. ein Aufhebungsvertrag als letztes Mittel droht, darf er darauf zurückgreifen. So hat es in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (13.5.2025, Az. 10 SLa 687/24).
Friederike Becker-Lerchner
11.08.2025
·
2 Min Lesezeit
Streit um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung
Der Fall: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Zwischen dem Arbeitnehmer und seinen Kolleginnen und Kollegen gab es seit mehr als 10 Jahren immer wieder Konflikte. Die Situation eskalierte. Einige Kolleginnen und Kollegen verlangten vom Arbeitgeber, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen. Sie drohten ihm damit, das Unternehmen mittels einer Eigenkündigung zu verlassen, wenn der Arbeitgeber nicht dafür sorge, dass der Arbeitnehmer den Betrieb verlasse.
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