Das Ziel Ihres Arbeitgebers ist es normalerweise, so schnell und unkompliziert wie möglich einen geeigneten Mitarbeiter zu finden. Ihre Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung besteht dagegen in erster Linie darin, auf eine Besetzung mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter hinzuwirken, der ideal zur ausgeschriebenen Stelle passt. Das kann unter Umständen länger dauern. Damit Sie Ihrer Aufgabe gerecht werden und sämtliche – unter Umständen auch gegenläufige – Interessen koordiniert werden können, muss Ihr Arbeitgeber Sie bereits an der Planung des Einstellungsverfahrens beteiligen.
Gibt es eine Inklusionsvereinbarung? Machen Sie sich und alle anderen mit den Vorgaben vertraut
Im Idealfall haben Sie im Unternehmen eine Inklusionsvereinbarung, die – zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen – sämtlichen Beteiligten Vorgaben für das Einstellungsverfahren macht. Lesen Sie sich diese Regeln zu Beginn der Stellenbesetzung gründlich durch und sorgen Sie dafür, dass sie allen bekannt sind und auch eingehalten werden.