Einstellungsplanung

Ihr Arbeitgeber hat diese Prüfpflichten bei der Besetzung: Kontrollieren Sie, ob er sich daran hält

Vor jeder Einstellung steht die Planung, mit der festgelegt wird, wie die ideale Personalie aussieht. Dabei darf Ihr Arbeitgeber eines keinesfalls vergessen: Schafft er neue Arbeitsplätze im Unternehmen oder wird ein Arbeitsplatz frei, hat er jedes Mal zu prüfen, ob er die jeweilige Stelle mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzen kann. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber diese Pflicht nicht vergisst und richtig erfüllt.

Britta Schwalm

10.11.2025 · 5 Min Lesezeit

Das Ziel Ihres Arbeitgebers ist es normalerweise, so schnell und unkompliziert wie möglich einen geeigneten Mitarbeiter zu finden. Ihre Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung besteht dagegen in erster Linie darin, auf eine Besetzung mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter hinzuwirken, der ideal zur ausgeschriebenen Stelle passt. Das kann unter Umständen länger dauern. Damit Sie Ihrer Aufgabe gerecht werden und sämtliche – unter Umständen auch gegenläufige – Interessen koordiniert werden können, muss Ihr Arbeitgeber Sie bereits an der Planung des Einstellungsverfahrens beteiligen.

Gibt es eine Inklusionsvereinbarung? Machen Sie sich und alle anderen mit den Vorgaben vertraut

Im Idealfall haben Sie im Unternehmen eine Inklusionsvereinbarung, die – zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen – sämtlichen Beteiligten Vorgaben für das Einstellungsverfahren macht. Lesen Sie sich diese Regeln zu Beginn der Stellenbesetzung gründlich durch und sorgen Sie dafür, dass sie allen bekannt sind und auch eingehalten werden.

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