Bislang mussten Arbeits- und Ausbildungszeugnisse immer auf Papier ausgestellt und handschriftlich unterschrieben werden. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es jedoch eine wichtige Neuerung: Zeugnisse dürfen nun auch elektronisch erstellt werden.
Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet dies: Sie sollten Ihre Kolleginnen und Kollegen darüber informieren, dass ein elektronisches Zeugnis rechtlich zulässig ist, aber nur mit deren Zustimmung. Diese Zustimmung kann sogar mündlich erfolgen. Ohne sie bleibt das klassische Papierzeugnis weiterhin die Standardform.

 
    