Das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen haben diese nicht etwa dazu genutzt, ein völlig eigenes kirchliches Arbeitsrecht zu schaffen. Vielmehr wurde ein „Mischsystem“ gebildet, bei dem teils kirchliche und staatliche Regelungen ineinandergreifen.
SCHWERPUNKTTHEMA
Ihnen als MAV – teilweise auch Ihren Kolleg*innen – steht ein spezieller Rechtsweg zur Verfügung
Während bei individualrechtlichen Streitigkeiten aus einem kirchlichen Arbeitsverhältnis (insbesondere bei Kündigungsschutzprozessen) die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig sind, gibt es für kollektivrechtliche Streitigkeiten – also insbesondere für solche, die Sie als MAV betreffen – kircheneigene Gerichte. Die Möglichkeit der Schlichtung existiert jedoch für beide Bereiche. Es gibt somit eine Möglichkeit mehr, zu einer Einigung zu kommen – was in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ohnehin das häufigste Ergebnis ist.
