Welche Kosten Ihr Arbeitgebender tragen muss
Grundsätzlich gilt: Ihr Arbeitgeber hat die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, damit Sie Ihre Arbeit als Betriebsrat ordnungsgemäß ausführen können. Als Betriebsrat haben Sie deshalb in jedem Einzelfall eine Abwägung vornehmen, ob die jeweiligen Kosten tatsächlich verursacht werden dürfen. Sie dürfen dabei nicht nach Ihrem eigenen subjektiven Ermessen handeln. Sie haben sich vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stützen. Dabei sollten Sie sich immer auch die Frage stellen, ob Sie in der jeweiligen Situation die geplanten Kosten in der entsprechenden Höhe verursachen dürfen und ob es nicht eine Möglichkeit gibt, die Kosten zu reduzieren. Denn Sie unterliegen auch dem sogenannten Kostenminimierungsprinzip.