RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Homeoffice-Standort kann über das zuständige Gericht entscheiden
Arbeiten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überwiegend im Homeoffice und kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen ihnen und ihrem Arbeitgeber, kann die Tatsache der ausschließlichen Homeoffice-Tätigkeit Auswirkungen auf den Gerichtsstandort haben. Das lässt sich einer neuen Entscheidung des Arbeitsgerichts Gera entnehmen (6.3.2025, Az. 4 Ca 131/25).
Friederike Becker-Lerchner
01.12.2025
·
3 Min Lesezeit
Widerruf einer reinen Homeoffice-Tätigkeit
Die Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeit seit Beginn ihres Arbeitsverhältnisses Anfang Juni 2023 bis zum Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit Anfang Januar 2025 ausschließlich aus dem Homeoffice erledigt. In ihrem Arbeitsvertrag war als Arbeitsort Köln, der Geschäftssitz des Arbeitgebers, festgehalten. Dort hat sie jedoch nicht bzw. nur ausnahmsweise und keinesfalls regelmäßig gearbeitet.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!