ARBEITSRECHT

Homeoffice: Sprung aus dem Fenster ist nicht versichert

Auch in den eigenen 4 Wänden ist man nicht vor Unfällen gefeit. Passiert einem etwas und ist man dann noch im Homeoffice, stellt sich natürlich gleich die Frage nach der gesetzlichen Unfallversicherung. So auch in diesem interessanten Fall (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).

Maria Markatou

12.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Softwareentwickler lebte in einer Wohnung im 1. OG eines Mehrfamilienhauses. Das Wohnzimmer war gleichzeitig sein Homeoffice. Mitten in einer Telefonkonferenz bemerkte er Rauch im Wohnzimmer. Er öffnete die Tür zum Wohnungsflur, um nach der Ursache zu schauen. In diesem Moment explodierten die beiden E-Roller-Akkus, die er neben der Wohnungstür innen abgelegt hatte. Er flüchtete zum Fenster des Wohnzimmers und ließ sich schließlich vom Fensterbrett in den Innenhof fallen. Dabei erlitt er Knochenbrüche an beiden Füßen. Brandursache war ein Akku-Defekt, dies hat die Feuerwehr festgestellt.

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