Der Fall: Eine Beamtin arbeitete teils im Homeoffice, teils im Büro. Gelegentlich arbeitete sie an einem Tag zunächst zu Hause und fuhr danach in die Dienststelle, um dort weiterzuarbeiten. Die Wegezeiten (hin und zurück) erfasste sie dabei fälschlicherweise als Arbeitszeit. Insgesamt summierten sich die falsch erfassten Wegezeiten auf mindestens 54 Stunden. Die Beamtin gab an, sie habe während der Fahrten dienstliche E-Mails bearbeitet und sei erreichbar gewesen. Sie behauptete, ihr sei nicht klar gewesen, dass sie sich für die Wegezeit hätte aus- und wieder einbuchen müssen.
BEAMTENRECHT
Homeoffice, Arbeitszeit und Dienstvergehen: Fehler bei der Zeiterfassung können teuer werden
Auch im öffentlichen Dienst spielt die richtige Erfassung der Arbeitszeit immer wieder eine Rolle in Gerichtsverfahren. Fehler bei der Zeiterfassung können erhebliche disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat eine Beamtin in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil aber vor zu schweren Disziplinarmaßnahmen geschützt (13.11.2024,
Az. 25 K 404/22.WI.D).