AKTUELLE URTEILE

Homeoffice allein macht noch keinen Arbeitsunfall

Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Das gilt sogar für das Homeoffice – und dann stellt sich natürlich die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).

Maria Markatou

12.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Softwareentwickler lebte in einer Wohnung im 1. OG eines Mehrfamilienhauses. Das Wohnzimmer war gleichzeitig sein Homeoffice. Mitten in einer Telefonkonferenz bemerkte er, dass Rauch in das Wohnzimmer eintrat. Er öffnete die Tür zum Wohnungsflur, um nach der Ursache zu schauen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!