WICHTIGES URTEIL

Hohe Hürde bei Schmerzensgeld

Der „klassische“ Ansatz gegen Mobbing ist eine Schmerzensgeldklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung. Grundsätzlich kann bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Aber der Teufel steckt in der Praxis regelmäßig im Detail.

Michael Tillmann

18.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein als „Prüfer“ im Schichtdienst beschäftigter Mitarbeiter lag mehr oder weniger im Dauerstreit mit seinem Arbeitgeber. Er erhielt insgesamt 14 Abmahnungen in 8 Jahren und eine verhaltensbedingte Kündigung. Außerdem gab es unter anderem noch 2 erfolglose Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt (der Mitarbeiter war inzwischen einem Schwerbehinderten gleichgestellt).

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