Der Fall: Ein als „Prüfer“ im Schichtdienst beschäftigter Mitarbeiter lag mehr oder weniger im Dauerstreit mit seinem Arbeitgeber. Er erhielt insgesamt 14 Abmahnungen in 8 Jahren und eine verhaltensbedingte Kündigung. Außerdem gab es unter anderem noch 2 erfolglose Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt (der Mitarbeiter war inzwischen einem Schwerbehinderten gleichgestellt).
WICHTIGES URTEIL
Hohe Hürde bei Schmerzensgeld
Der „klassische“ Ansatz gegen Mobbing ist eine Schmerzensgeldklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung. Grundsätzlich kann bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Aber der Teufel steckt in der Praxis regelmäßig im Detail.